Enja Riegel erklärt zu den Missbrauchsfällen an der Helene-Lange-Schule 1989, anlässlich missverständlicher Berichte in den Medien:
Eidesstattliche Versicherung
In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung, insbesondere der Strafbarkeit falscher Versicherungen an Eides statt, erkläre ich hiermit:
1. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle 1989 an 5 Schülern durch den Lehrer Hajo Weber habe ich mit Kollegen der Helene-Lange-Schule den Fall sofort aufgeklärt, dem geständigen Lehrer einstweilen mit sofortiger Wirkung den Unterricht verboten und dafür gesorgt, dass unverzüglich informiert wurden:
- die Eltern der missbrauchten Kinder und Jugendlichen,
- alle Eltern der betroffenen Schulklassen durch sofort einberufene Elternabende,
- das gesamte Lehrerkollegium, das die Information an alle Schulklassen weitergab,
- über den Schulelternbeirat die gesamte Elternschaft,
- das Staatliche Schulamt Wiesbaden in Person des Leitenden Schulamtsdirektors Gerhard Moos.
Von da an war die Staatliche Schulaufsicht für alle Maßnahmen betreffend H. Weber ausschließlich zuständig, insbesondere für Abordnungen, Versetzungen und Disziplinarverfahren.
Der Schulamtsdirektor und ich haben von einer Strafanzeige abgesehen mit Rücksicht auf den
einmütig und schulöffentlich geäußerten Willen der Opfereltern. Abgesehen davon
hätte jedermann formlos Strafanzeige erstatten können.
Der Schulamtsdirektor verfügte sodann, dass:
- mein vorläufiges Unterrichtsverbot fortbesteht,
- er den zuständigen Dezernenten im Hessischen Kultusministerium selbst informiert,
- der Lehrer H. Weber an das Hessische Institut für Lehrerfortbildung in Wiesbaden, später auch an das Hessische Institut für Bildungsplanung abgeordnet wird,
- die Planstelle an der Helene-Lange-Schule verbleibt,
- der Lehrer mit 4 Stunden wöchentlich für Zwecke der Lehrerfortbildung und Dokumentation an der Helene-Lange-Schule eingesetzt werden soll, aber nicht unterrichten darf,
- die Schule regelmäßig über den Einsatz des Lehrers und etwaige Auffälligkeiten an das Staatliche Schulamt zu berichten hat,
- vorerst kein Disziplinarverfahren gegen den Lehrer eingeleitet wird,
- der Lehrer sich einer Psychotherapie zu unterziehen hat, unter Androhung eines Disziplinarverfahrens bei Abbruch der Therapie.
In der Folgejahren (1989- 1997) wurden die vorher mit der Pädagogischen Leiterin vereinbarten Termine mit H.Weber an der Helene-Lange-Schule streng kontrolliert. In regelmäßigen Abständen erhielt der Schulamtsdirektor einen schriftlichen Bericht darüber.
Ein einziges Mal wurde H. Weber für einen Tag an die Nordsee geschickt, um eine Wattwanderung im Rahmen eines Unterrichtsprojekts in Anwesenheit von zwei Lehrern fotografisch zu dokumentieren. Er übernachtete im Hotel, nicht bei der Klasse.
2. Nach dem Tod des H. Weber 2008 bat mich eine Miterbin, zu prüfen, ob die umfangreiche Bibliothek des Verstorbenen Verwendung finden könnte in einer Schulbibliothek. Daraufhin habe ich mich mit dem designierten Schulleiter einer im Aufbau befindlichen Gesamtschule in der Wohnung des H. Weber getroffen. Er hat dann die brauchbar erscheinenden Bücher aussortiert, in Kisten verpackt und abtransportieren lassen.
Das umfangreiche Fotoarchiv des Fotografen H. Weber befand sich zusammen mit dem Fotolabor im Keller des Hinterhauses. Wiesbadener Fotografen und ehemalige Kunstlehrer der Martin-Niemöller- Schule wollten den in ihren Augen wertvollen Fotonachlass retten und boten ihn mit Einwilligung der Erben dem Stadtarchiv an. Mit der Sichtung, dem Abtransport und der Unterbringung im Stadtarchiv hatte ich nichts zu tun.
Die Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben versichere ich hiermit zur Verwendung vor Gericht und anderen zuständigen Stellen an Eides statt.
Wiesbaden, den 13.12.2010
gez. E. Riegel
Enja Riegel
Direktorin a. D.
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